Auto Ecole Zenner
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Mindestalter: ​

  • 17,5 Jahre

Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum lenken folgender Fahrzeuge:

  • Personenkraftwagen (PKW) ≤ 9 Insassen (Fahrer einbegriffen) mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von ≤ 3500 kg
  • Lieferwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse ≤ 3500 kg.
  • Taxi (nach der Stage zeit) ≤ 9 Insassen.
  • Quad
  • Arbeitsmaschine mit einer Eigenmasse ≤ 12000 kg unter der Bedingung nicht schneller als 40 km/h zu fahren
  • Traktor
Sowie Fahrzeuge die angemeldet sind als (siehe Zulassungsbescheinigung): 2,- 3,- und 4 rädriges Mofa.
Bild
Begleitende Fahrausbildung
An einen Pkw oder Lieferwagen dürfen Sie ankuppeln:
  • Anhänger  ≤ 750 höchstzulässige Gesamtmasse auch wenn die höchstzulässige Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge 3500 kg übersteigt.
  • Anhänger > 750 kg unter der Bedingung, dass die Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge ≤ 3500 kg ist.

Kategorie B96​

Übersteigt die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg und liegt die höchstzulässige Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge zwischen 3500 kg und 4250 kg, müssen Sie eine zusätzliche Ausbildung von mindestens 7 Stunden in der Fahrschule nachweisen. Dies wird durch den Zusatzcode 96 im Dokument eingetragen.​

Kategorie B100​

Der Inhaber eines Führerscheins der Kategorie B darf ein Motorrad der Klasse A1 fahren
  • nach 2 Jahren und
  • einer Ausbildung von mindestens 7 Stunden in der Fahrschule.
Dieser Führerschein ist nur in Luxemburg gültig und wird durch den Zusatzcode 100 im Dokument eingetragen

Dokumente, die dem Antrag beizufügen sind:

  • ärztliches Attest (max 3 Monate alt)
  • 2 rezente Passbilder (45x35mm)
  • Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt (certificat de résidence) nicht älter als 1 Monat, für Antragsteller, die nicht die luxemburgische Nationalität besitzen und auch nicht in Luxemburg geboren wurden.
  • Kopie des Personalausweises 
  • Auszug Nummer 2 aus dem Strafregister nicht älter als 3 Monate
  • Auszug aus dem Strafregister, ausgestellt vom Herkunftsland, wenn der Antragsteller noch keine 5 Jahre in Luxemburg wohnt.
  • Unterschrift eines Erziehungsberechtigten (falls der Antragsteller minderjährig ist).
  • Steuermarke (timbre de chancellerie)

Mindestanzahl der Theoriestunden:

  • 12 Stunden
  • 6 Stunden, falls der Kandidat bereits einen Führerschein einer anderen Kategorie besitzt.

Mindestanzahl der Fahrstunden:

  • 16 Stunden

Aushändigung des Führerscheins:

  • Das Bestehen der praktischen Prüfung wird auf dem "certificat d'apprentissage" bescheinigt.
  • Dieses Dokument gilt nur für 2 Wochen und nur auf luxemburgischem Territorium bis zur Ausstellung des Führerscheins auf Probe.
  • Der Führerschein auf Probe ist 24 Monate gültig.
  • Die Ausstellung des endgültigen Führerscheins ist an die Bedingung einer Teilnahme an einem praktischen Fahrkursus im "Centre de Formation pour Conducteurs" in Colmar-Berg gebunden, frühestens 3 Monate nach dem Bestehen der praktischen Prüfung.

Verlängerung des Führerscheins:

  • Der Führerschein der Kategorie B muss alle 10 Jahre verlängert werden bis zum 70. Lebensjahr des Inhabers.
  • Ab dem Alter von 70 Jahren wird er für jeweils 5 Jahre verlängert.
  • Ab dem Alter von 80 Jahren muss der Antrag jede 2 Jahre erneut gestellt werden.

Dokumente, die beim Verlängern beizufügen sind:

  • ärztliches Attest (max 3 Monate alt)
  • rezentes Passbild (45x35mm)
  • Steuermarke (timbre de chancellerie)

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245 route D'Esch
4451 Belvaux
LUXEMBOURG
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Fax : 26 59 14 23

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