An einen Pkw oder Lieferwagen dürfen Sie ankuppeln:
Anhänger ≤ 750 höchstzulässige Gesamtmasse auch wenn die höchstzulässige Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge 3500 kg übersteigt.
Anhänger > 750 kg unter der Bedingung, dass die Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge ≤ 3500 kg ist.
Kategorie B96
Übersteigt die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg und liegt die höchstzulässige Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge zwischen 3500 kg und 4250 kg, müssen Sie eine zusätzliche Ausbildung von mindestens 7 Stunden in der Fahrschule nachweisen. Dies wird durch den Zusatzcode 96 im Dokument eingetragen.
Kategorie B100
Der Inhaber eines Führerscheins der Kategorie B darf ein Motorrad der Klasse A1 fahren
nach 2 Jahren und
einer Ausbildung von mindestens 7 Stunden in der Fahrschule.
Dieser Führerschein ist nur in Luxemburg gültig und wird durch den Zusatzcode 100 im Dokument eingetragen
Dokumente, die dem Antrag beizufügen sind:
ärztliches Attest (max 3 Monate alt)
2 rezente Passbilder (45x35mm)
Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt (certificat de résidence) nicht älter als 1 Monat, für Antragsteller, die nicht die luxemburgische Nationalität besitzen und auch nicht in Luxemburg geboren wurden.
Kopie des Personalausweises
Auszug Nummer 2 aus dem Strafregister nicht älter als 3 Monate
Auszug aus dem Strafregister, ausgestellt vom Herkunftsland, wenn der Antragsteller noch keine 5 Jahre in Luxemburg wohnt.
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten (falls der Antragsteller minderjährig ist).
Steuermarke (timbre de chancellerie)
Mindestanzahl der Theoriestunden:
12 Stunden
6 Stunden, falls der Kandidat bereits einen Führerschein einer anderen Kategorie besitzt.
Mindestanzahl der Fahrstunden:
16 Stunden
Aushändigung des Führerscheins:
Das Bestehen der praktischen Prüfung wird auf dem "certificat d'apprentissage" bescheinigt.
Dieses Dokument gilt nur für 2 Wochen und nur auf luxemburgischem Territorium bis zur Ausstellung des Führerscheins auf Probe.
Der Führerschein auf Probe ist 24 Monate gültig.
Die Ausstellung des endgültigen Führerscheins ist an die Bedingung einer Teilnahme an einem praktischen Fahrkursus im "Centre de Formation pour Conducteurs" in Colmar-Berg gebunden, frühestens 3 Monate nach dem Bestehen der praktischen Prüfung.
Verlängerung des Führerscheins:
Der Führerschein der Kategorie B muss alle 10 Jahre verlängert werden bis zum 70. Lebensjahr des Inhabers.
Ab dem Alter von 70 Jahren wird er für jeweils 5 Jahre verlängert.
Ab dem Alter von 80 Jahren muss der Antrag jede 2 Jahre erneut gestellt werden.