Der Führerschein der Klasse C+E berechtigt zum lenken folgender Fahrzeuge:
Wenn der Inhaber noch keine 21 Jahre alt ist
Kraftfahrzeuge ≤ 9 Insassen (Fahrer einbegriffen) mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse ≤ 7500 kg.
An diese Fahrzeuge dürfen Sie einen Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse > 750 kg ankuppeln unter der Voraussetzung dass die höchstzulässige Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge ≤ 7500 kg liegt.
Wenn der Inhaber über 21 Jahre alt ist
Kraftfahrzeuge ≤ 9 Insassen (Fahrer einbegriffen) mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse > 3500 kg.
An diese Fahrzeuge dürfen Sie einen Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse > 750 kg ankuppeln.
Fahrer von Gefahrgut-Transporten müssen eine spezifische Ausbildung abschließen, so wie sie in der Gesetzgebung über Gefahrgut-Transporte (ADR) festgelegt ist.
Dokumente, die dem Antrag beizufügen sind:
ärztliches Attest (max 3 Monate alt)
2 rezente Passbilder (45x35mm)
Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt (certificat de résidence) nicht älter als 1 Monat, für Antragsteller, die nicht die luxemburgische Nationalität besitzen und auch nicht in Luxemburg geboren wurden.
Kopie des Personalausweises
Kopie des Führerscheins der Klasse B
Auszug aus dem Strafregister (N2) nicht älter als 3 Monate
Auszug aus dem Strafregister, ausgestellt vom Herkunftsland, wenn der Antragsteller noch keine 5 Jahre in Luxemburg wohnt.
Steuermarke (timbre de chancellerie)
Mindestanzahl der Theoriestunden:
2 Stunden
Mindestanzahl der Fahrstunden:
14 Stunden
Verlängerung des Führerscheins:
Der Führerschein der Kategorie C und CE muss alle 5 Jahre verlängert werden, ohne jedoch 70 Jahre zu überschreiten.
Ab dem Alter von 70 Jahren wird er für eine Dauer von 3 Jahren verlängert.
Die Führerscheine der Klassen C und CE gelten nicht über das 75. Lebensjahr hinaus.