Auto Ecole Zenner
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Mindestalter: ​

  • Schon mit 15,5 Jahren können Sie den Antrag stellen. Allerdings dürfen Sie erst nach dem 16. Geburtstag auf der öffentlichen Straße fahren.

Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt zum lenken folgender Fahrzeuge:

  • Leichtmotorrad / Hubraum ≤ 125 cm3  ; Leistung ≤ 11kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg
  • Dreirädriges Motorrad mit einer Leistung ≤  15kW
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sowie Fahrzeuge die angemeldet sind als (siehe Zulassungsbescheinigung):
  • 2-, 3-, und 4 rädriges Mofa

Kategorie B100

Bild
Der Inhaber eines Führerschein der Kategorie B darf nach 2 Jahren und einer Ausbildung von mindestens 7 Stunden in der Fahrschule win Motorrad der Klasse A1 fahren. Dieser Führerschein ist nur in Luxemburg gültig und wird durch den Zusatzcode B100 im Dokument eingetragen.
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Dokumente, die dem Antrag beizufügen sind:

  • ärztliches Attest (max 3 Monate alt)
  • 2 rezente Passbilder (45x35mm)
  • Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt (certificat de résidence) nicht älter als 1 Monat, für Antragsteller, die nicht die luxemburgische Nationalität besitzen und auch nicht in Luxemburg geboren wurden.
  • Photokopie eines gültigen Ausweisdokumentes
  • Auszug aus dem Strafregister (gilt nur für Volljährige), ausgestellt vom Herkunftsland, wenn der Antragsteller noch keine 5 Jahre in Luxemburg wohnt.
  • Unterschrift eines Erziehungsberechtigten (falls der Antragsteller minderjährig ist).
  • Steuermarke (timbre de chancellerie)

Mindestanzahl der Theoriestunden:

  • 12 Stunden
  • 6 Stunden, falls der Kandidat bereits einen Führerschein einer anderen Kategorie besitzt.

Sonstiges:

  • Es besteht keine Stagezeit und der Führerscheininhaber muss nicht an einem praktischen Fahrkursus im "Centre de Formation pour Conducteurs" in Colmar-Berg teilnehmen.

Mindestanzahl der Fahrstunden:

  • 16 Stunden

Aushändigung des Führerscheins:

  • Das Bestehen der praktischen Prüfung wird auf dem "certificat d'apprentissage" bescheinigt. Dieses Dokument gilt somit als Fahrerlaubnis bis zur Ausstellung des Führerscheins. Es kann nicht vor dem 16. Lebensjahr zugestellt werden, gilt aber nur für 2 Wochen und nur auf luxemburgischem Territorium.

Verlängerung des Führerscheins:

  • Der Führerschein der Kategorie A1 muss alle 10 Jahre verlängert werden bis zum 70. Lebensjahr des Inhabers.
  • Ab dem Alter von 70 Jahren wird er für jeweils 5 Jahre verlängert.
  • Ab dem Alter von 80 Jahren muss der Antrag jede 2 Jahre erneut gestellt werden.

Dokumente, die beim Verlängern beizufügen sind:

  • ärztliches Attest (max 3 Monate alt) bei Verlängerung nach dem 60. Lebensjahr.
  • rezentes Passbild (45x35mm)
  • Steuermarke (timbre de chancellerie)

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245 route D'Esch
4451 Belvaux
LUXEMBOURG
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